Wer soll erreicht werden? Wie wird die Zielgruppe erreicht?
TN mit schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
- Enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, ggf. Ärzten
- Gesundheitsförderung zum selbstfürsorglichen Verhalten
- ggf.: Entscheidung SGB II / SGB IX
- Einbeziehung von Netzwerkpartnern aus der Gesundheitswirtschaft
TN mit multiplen gruppenspezifischen Vermittlungshemmnissen und niedriger Integrationsstufe:
- Analyse des sozialen Umfeldes
- Gesundheitsförderung zum selbstfürsorglichen Verhalten
- Festlegung eines Hilfe- und Entwicklungsplans
- Einbeziehung von kommunalen, sozialen und kulturellen Netzwerkpartnern und Partnern der Gesundheitsförderung
TN mit hoher Integrationsstufe, mit fachspezifischen Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf:
- Ermitteln des Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarfs
- Gesundheitsförderung zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit
- Vermitteln in Arbeitserprobung oder Praktika
- Einbeziehung von Netzwerkpartnern
Teilnehmerbezogene Ziele:
- Erhöhung der Integrationsstufe, Wiederherstellung der Integrationsfähigkeit bis hin zur Vermittelbarkeit der Teilnehmer/-innen,
- Feststellen des Restleistungsvermögens und Klärung der Zuständigkeitsbereiche SGB II, III, IX
- Es wird angestrebt, 10 % in eine Weiterbildung und 10 % in Arbeit zu vermitteln. Hierbei ist vorgesehen, im Zuge der Nachhaltigkeit diese nach der Vermittlung zu begleiten.